Rechtsrahmen: § 13 Abs. 3 LBGG SH i. V. m. §§ 3 und 4 BITV 2.0. Eine
Erklaerung "nicht barrierefrei" ersetzt die Herstellungspflicht nicht,
sie dokumentiert den Stand nur voruebergehend.
Farben, alle Werte gegen die WCAG-Formel nachgerechnet:
- Sekundaertext 4.40:1 auf muted-Flaechen -> 4.55:1
- Rahmen von Eingabefeldern 1.24:1 -> 3:1 (WCAG 1.4.11); dekorative
Trenner bleiben unveraendert
- Badge-Farben scheiterten auf der eigenen 10-Prozent-Flaeche
(brand 4.20, success 4.18, destructive 3.88) -> jeweils ueber 4.5
- Warnfarbe im Admin 3.11:1 -> amber-700 mit 4.90:1
Fokus war faktisch unsichtbar: Der Ring wurde durchgaengig mit halber
Deckkraft gezeichnet (ring-ring/50), effektiv rund 1.5:1. Jetzt volle
Deckkraft in Markenfarbe, 12 Dateien betroffen.
Weiter: Sprungmarke zum Inhalt auf allen Seiten, Suchfelder beschriftet,
Druck-Schaltflaechen hatten als reine Icon-Buttons gar keinen
zugaenglichen Namen, Liste als echte Liste ausgezeichnet, doppelter Link
je Zeile entfernt, Trefferzahl als Live-Region.
Responsiv: Aussenabstaende und Kopfzeilen ab 320 Pixel, Listenzeilen
brechen um.
Neu nach § 4 BITV 2.0: Seiten fuer Leichte Sprache und Gebaerdensprache,
im Admin pflegbar. Leer gelassen und damit noch nicht online - die
Inhalte kommen vom Amt. In der Erklaerung als bekannte Luecke benannt.
Geprueft mit axe-core (WCAG 2.1 A und AA) ueber alle oeffentlichen Seiten
und den Adminbereich, hell und dunkel, dazu Tastaturbedienung, 200
Prozent Vergroesserung und 320 Pixel Breite: keine Verstoesse, kein
waagerechter Ueberlauf.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>