Gegen den geltenden Normbestand geprüft und berichtigt:
- Landesbauordnung SH, neu gefasst zum 01.09.2022 und dabei umnummeriert.
Bauvoranfrage § 61 -> § 75 (Vorbescheid), Befreiungs-/Abweichungsantrag
§ 61 -> § 67 LBO und § 31 BauGB, gemeindliches Einvernehmen § 61 ->
§ 36 BauGB und § 71 LBO. Beim Bauantrag § 68 ergänzt, § 64 bleibt.
- Wohnberechtigungsschein: benannte das Dokument statt der Norm,
jetzt § 27 WoFG i. V. m. § 5 WoBindG.
- Bildung und Teilhabe: "BKKG" berichtigt zu § 6b BKGG, § 34 SGB XII
präzisiert (drei Erklärungen).
- Ausschreibungsunterlagen: überholte VOL/A entfernt.
- Beihilfe, Mutterschutz und Arbeitsmedizin verarbeiten Gesundheitsdaten
und haben zusätzlich Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO erhalten.
Nicht angefasst, weil ohne belegte Fassung: nicht zitierfähige Satzungen,
die Anschlussbescheinigung, die Angelerlaubnis sowie alle fehlenden
Fristen, Zwecke und Datenkategorien.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>