Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO verlangt die Rechtsgrundlage der Verarbeitung.
Die Liste nannte durchgehend nur die Fachnorm ("§ 64 LBO"), also die
Aufgabe, nicht die datenschutzrechtliche Erlaubnis. Ergänzt wird je nach
Art der Verarbeitung:
91x hoheitlich Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 3 LDSG SH
9x Beschaeftigung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i. V. m. § 15 LDSG SH
6x Vertrag Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
2x Einwilligung Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, mit Hinweis auf Art. 7 Abs. 3
Der vom Amt angegebene Text bleibt unveraendert darunter stehen. Die 13
Erklaerungen ganz ohne Angabe wurden nicht angefasst: Eine fehlende
Grundlage zu erfinden ist etwas anderes, als eine vorhandene zu
vervollstaendigen.
Wiederholbar, und mit `npm run import-csv` wieder auf die Rohwerte der
Liste zurueckzusetzen.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Führende Quelle ist jetzt der Excel-Export des Amtes statt der einzelnen
Merkblatt-PDFs: 120 Zeilen, davon 4 bisher nicht erfasste Sozialamts-
Leistungen. Zuordnung über den Bezeichner, nicht den Titel – die aus PDF
gelesenen Titel unterscheiden sich in neun Fällen nur in Leerzeichen um
Schrägstriche und hätten Dubletten erzeugt.
Zwei Angaben stehen nicht in der Liste und werden ergänzt: der in allen
Merkblättern enthaltene Empfängersatz zur Finanzbuchhaltung (ohne ihn
hätten 27 Erklärungen gar keine Empfängerangabe) und die Bezeichnung der
Verarbeitungstätigkeit aus den Organisationsspalten.
Die zehn Bausteine folgen durchgehend den zentralen Standardtexten;
gespeichert wird nur die eine echte Abweichung: die gemeinsame
Verantwortlichkeit mit dem ZIT SH beim Online-Wohngeldantrag.
Alle 121 Erklärungen bleiben unveröffentlicht – drei Standardtexte
(Widerspruchsrecht, Drittlandübermittlung, automatisierte Entscheidungen)
sind noch nicht gepflegt und ohne sie ist keine vollständig.
Die Quellliste selbst bleibt unversioniert: Sie führt Namen von
Beschäftigten, die nicht in die Erklärungen übernommen werden.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>