# Neue Vorlagen und Prüfbericht Erstellt am 09.09.2026 für das Datenschutzportal des Amts Leezen. ## Dateien - PRUEFBERICHT.md: konkrete Befunde, Prioritäten, Fundstellen, Quellen und noch erforderliche Tests. - 01-erklaerung-zur-barrierefreiheit.md: Vorlage für das Admin-Feld „Erklärung zur Barrierefreiheit“. - 02-leichte-sprache.md: redaktioneller Entwurf für „Leichte Sprache“. - 03-gebaerdensprache.md: Begleittext für „Gebärdensprache“. Die Vorlagen beginnen ohne Hauptüberschrift, weil LegalPage bereits eine h1 ausgibt. ## Vor Veröffentlichung 1. Alle Platzhalter in doppelten geschweiften Klammern ersetzen oder entsprechend ihrer Anweisung entfernen. Keine Platzhalter veröffentlichen. 2. Tatsächliche Portaladresse, verantwortliche Kontaktstelle, Geltungsbereich und erreichbare Kontaktwege eintragen. 3. Einen nachvollziehbaren Konformitätsstatus anhand einer ausreichenden Prüfung festlegen. Dieser Code-Review ist keine vollständige EN-301-549-Prüfung. Ein noch ungeprüfter Bereich darf nicht einfach als nachgewiesener Verstoß eingetragen werden. 4. Nur wirklich durchgeführte Tests, reale Prüf- und Veröffentlichungsdaten und tatsächlich zugesagte Behebungstermine nennen. Bestehende Einschränkungen aus dem Bericht vor Übernahme im Browser bestätigen. 5. Leichte Sprache fachlich und möglichst mit Menschen aus der Zielgruppe prüfen; Verständlichkeit und passende Gestaltung sind mit der Texterstellung allein nicht bestätigt. Keine Zertifizierung oder Prüfung durch eine Prüfgruppe behaupten. 6. Beschreibung und Umfang des Gebärdensprach-Videos mit dem tatsächlichen Video abgleichen. Der Begleittext orientiert sich am vom Nutzer mitgeteilten Titel. Das Video wurde nicht gesichtet. 7. Die DGS-Angebote müssen die wesentlichen Inhalte, Navigation, wesentlichen Inhalte der Barrierefreiheitserklärung und Hinweise auf weitere entsprechende Angebote abdecken. Falls das bestehende Video nur die Erklärung behandelt, braucht es eine Ergänzung oder ein neues Gesamtvideo. Die ergänzenden deutschen Absätze sind keine DGS-Übersetzung. 8. Veröffentlichten Stand und Links anschließend ohne Anmeldung prüfen. ## Video einbinden Im Admin unter „Rechtliche Seiten“ → „Gebärdensprache“ die folgende Adresse in das separate Feld „Adresse des Videos“ eintragen: https://signlanguage.alangu.de/player/?key=v2DM_moWiFpmKRjIa18Pt00kKH_g&autostart=false&subtitle=true Den Inhalt von 03-gebaerdensprache.md in das Markdown-Feld kopieren. Kein iframe-HTML in das Markdown einfügen: Der Sanitizer entfernt es. Das separate Untertitelfeld wirkt nur für native Videodateien, nicht für den alangu-iframe. subtitle=true ist eine Player-Einstellung, kein Nachweis tatsächlich vorhandener oder korrekter Untertitel. ## Inhaltliche Abweichungen von den bisherigen Vorlagen - Schleswig-Holstein und dessen Beschwerdeverfahren statt der Bundes-Schlichtungsstelle. - Konkreter Geltungsbereich, überprüfter Status und tatsächliche Prüfmethode bleiben bewusst auszufüllen. - Nicht barrierefreie Inhalte, unverhältnismäßige Belastung und ausgenommene Inhalte werden getrennt erfasst. - Leichte Sprache erklärt Daten, Portalnutzung, Hilfen und Beschwerden. - Der Gebärdensprachtext behauptet nicht, dass das vorhandene Video bereits alle Portalthemen abdeckt. - Redaktionshinweise stehen in dieser Anleitung, nicht als fertige Behauptungen in den veröffentlichten Texten. ## Quellen zur redaktionellen Finalisierung - [Prüfstelle Schleswig-Holstein: Checklisten und aktuelle Vorlagen](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/PBISH/Service/checklisten/checklisten) - [§ 4 BITV 2.0: Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache](https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__4.html) - [Beschwerdestelle: Verfahren und aktuelle Kontaktdaten](https://www.inklusion.sh/unsere-aufgaben/beschwerdestelle/)